Sterbebegleitung

Würde bis zuletzt

Die Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung vertritt die Auffassung, dass Leben und Sterben untrennbar zusammengehören. In der Zuwendung und in der Pflege schwerkranker und sterbender Menschen leisten die Mitarbeitenden den Dienst der Sterbebegleitung. Sie verstehen diese dabei immer als Lebensbegleitung.

Aufgrund dieser lebensbejahenden Haltung lehnt die Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung aktive Sterbehilfe ab. Ihr Ziel ist, in allen Phasen des Lebens, auch in Zeiten der zunehmenden Pflegebedürftigkeit die bestmögliche Lebensqualität zu ermöglichen. Sie unterstützt in der Alten- und Krankenpflege und in der Hospizarbeit die Menschen dabei, ihre persönliche Integrität und ihre Menschenwürde zu bewahren.

Dies ist der Paul Wilhelm von Keppler-Stiftung als christliche Trägerin ein besonderes Anliegen, ausdrücklich auch am Ende des Lebens.

Aus diesem Grund machen wir uns auch die Leitlinien des Deutschen Caritasverbands zur Hospizarbeit zu eigen. Diese können Sie auf dieser Seite herunterladen.

Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Die Charta setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. Die fünf Leitsätze der Charta formulieren Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Im Mittelpunkt steht dabei immer der betroffene Mensch. Wir haben uns die Charta zu eigen gemacht und unterstützen sie. Zur Webseite der Charta

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