Ausgezeichneter Tarif - die AVR der Caritas

+ Die Keppler-Stiftung als Teil der Caritas in Deutschland

Fast die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland arbeitet ohne Tarifvertrag. Die Beschäftigten der Keppler-Stiftung dagegen werden nach den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes, kurz AVR genannt, angestellt. Sie liegen damit in der Einkommenshöhe bei den Pflegeberufen deutlich über dem Bundesdurchschnitt. Die AVR sind das Ergebnis von Verhandlungen eines paritätisch (mit Dienstnehmer- und Dienstgebervertretern) besetzten Gremiums. Ohne Konsens kommt es zu keinen Beschlüssen - ein ausgewogenes Vertragswerk!

+ Beste Bezahlung – diese Fakten sprechen für uns

Neueinsteiger nach der Ausbildung erhalten als Pflegefachkraft auf einer Vollzeitstelle (Stand März 2024) ein Bruttogehalt (inkl. Pflegezulage) von ca. 3.510 €. Mit Stufensteigerungen für Betriebszugehörigkeit kann das Entgelt im Lauf der Jahre auf bis zu 4.280 € steigen, Sonderzahlungen (s. nächster Punkt) erhöhen das Einkommen entsprechend. Auch im Vergleich mit anderen Berufen schneidet unsere Vergütung richtig gut ab. Faktenblätter und Beispielberechnungen finden Sie hier.

+ Sonderzahlungen

Die Jahressonderzahlungen (Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld) sind in der Keppler-Stiftung Standard. Je nach Arbeitsbedingungen bekommen Mitarbeitende zusätzlich eine Schicht- oder Wechselschichtzulage, Nacht- oder Zeitzuschläge sowie eine Leistungs- und Sozialkomponente in der Bezahlung. Darüber hinaus können Mitarbeitende je nach Beschäftigungsgruppe eine Kinderzulage erhalten.

+ Attraktive Betriebsrente: Das Plus im Alter

Die Keppler-Stiftung bietet ihren Mitarbeitenden eine außergewöhnlich gute Betriebsrente: Zusätzliche Absicherung im Alter, bei Erwerbsminderung und für Hinterbliebene im Todesfall. Die Beiträge werden weitgehend von der Keppler-Stiftung finanziert. Darüber hinaus gibt es im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Möglichkeiten, freiwilliger Zusatzversicherungen. Mehr zur Betriebsrente finden Sie hier.

+ Großzügiger Urlaubsanspruch

Die Mitarbeitenden der Keppler-Stiftung haben einen Urlaubsanspruch von sechs Wochen im Jahr. Mit 30 Urlaubstagen liegt er damit zwei Wochen über dem gesetzlichen Mindestanspruch. Zusätzlich werden für das Arbeiten im Schicht- oder Wechselschichtdienst oder auch für die Nachtarbeit weitere Urlaubstage gewährt. Dadurch können bis zu sechs weitere freie Tage pro Jahr gewonnen werden.