Aktuelle Besuchsregelungen
Mit dem Inkrafttreten der neuen CoronaVO gibt es ab sofort neue Besuchsregelungen. Folgende Auflagen gelten für Besucherinnen und Besucher in stationären Einrichtungen:
- Zulässig sind Besuche nur nach einem vorherigen negativen Corona-Test (Antigentest darf höchstens 48 Stunden alt sein darf, ein PCR-Test höchstens 72 Stunden)
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist für den gesamten Aufenthalt verpflichtend
Grundsätzlich kann eine Bewohnerin/ ein Bewohner maximal zwei Personen täglich empfangen.
Für konkrete Informationen zu der veränderten Besuchsregelung und der notwendigen Besucherselbstauskunft/Besuchererklärung setzen Sie sich bitte vor Ihrem geplanten Besuch mit der jeweiligen Einrichtung in Verbindung.